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Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht gibt den Rahmen für das Nutzungskonzept vor. Bereits vor Durchführung der eigentlichen Baumaßnahmen beispielsweise Neubau und Umbau einer Immobilie, benennen wir die jeweiligen zwingenden Vorgaben des öffentlichen Rechts. Mit klarer Analyse minimieren wir das Risiko sich nicht realisierender wirtschaftlicher Erwartungen des Bauherrn und des Investors. So kann vermieden werden, dass die beabsichtigte Baumaßnahme den Vorgaben des öffentlichen Baurechts widerspricht und Anpassungen Zeit und Geld kosten. Die projektspezifischen Anforderungen der formalisierten Verwaltungsverfahren werden berücksichtigt und aus der Vielzahl der Vorschriften des öffentlichen Baurechts wird der jeweils optimale Planungsablauf hergeleitet. Die Beachtung diverser weiterer Vorschriften des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Umweltgesetze etc.) stellt sicher, dass der Kosten- und Zeitaufwand des Projektes solide einschätzbar bleibt. Wir beraten Sie auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen aus den Planungsabläufen namhafter Großbauvorhaben.

Ansprechpartner
Die Rechtsanwälte Dr. Roland Siegel und Roger Wintzer sind Ihre Ansprechpartner bei Lill Rechtsanwälte für das öffentliche Baurecht. Hier kooperieren wir eng mit der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Referenzen
Funkhaus Berlin: Rechtliche Beratung im Planungs- und Baurecht;
Life-Science-Center München Großhadern: Rechtliche Beratung bei der Änderung des Bebauungsplanes und bei der Schaffung von Baurecht.