Kooperation mit DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft
»Der bekannte Spezialist für Öffentliches Recht Siegfried de Witt hat sich der Immobilienboutique Lill Rechtsanwälte angeschlossen«(Juve Rechtsmarkt 08/07)
Durch die Kooperation mit der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstreichen wir
unseren Anspruch, Sie in allen immobilienspezifischen Rechtsgebieten auf fachlich höchstem Niveau umfassend beraten und vertreten zu können. Siegfried de Witt verfügt über eine
mehr als dreißigjährige Expertise im öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Gemeinsam verfolgen wir einen ergebnisorientierten Beratungsansatz: Wir nehmen Ihre Interessen und Probleme umfassend in den Blick und suchen nach einer praktischen Lösung,
die in angemessener Zeit zu realisieren ist. Wir beraten, verhandeln, gestalten und vermitteln.
Wenn es nicht anders geht, streiten wir vor Gericht, klar und entschieden in der Sache.
BERATUNGSGEBIETE DE WITT
Baurechtliche Verfahren
Städtebauliche Verträge, Vorhaben- und Erschließungspläne, Baugenehmigungen, Sanierungsverfahren und denkmalrechtliche Verfahren
Fachplanungsrecht
Begleitung der Planfeststellungsverfahren von Straßen, Eisenbahnlinien, Flughäfen, Hochspannungsleitungen und Wasserwegen
Kernenergie und Umweltrecht
Beratung von Ministerien, Unternehmen und Betroffenen, rechtliche Bewertung komplexer technischer Fragestellungen
Enteignung und Staatshaftung
Fragen des Enteignungsrechts (Art. 14 GG) und des Amtshaftungsrechts sowie Ansprüche nach Staatshaftungsgesetz der DDR, Wahrnehmung der kirchlichen und kommunalen Interessen bei bergbaubedingten Umsiedlungsprozessen, Verhandlungen über Entschädigungsmodelle
