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Enteignung und Staatshaftung

Rechtsanwalt de Witt hat sich vertieft mit den Fragen des Art. 14 GG (Grundrechtsschutz des Eigentums) befasst. Für diesen Bereich hat er für den Deutschen Anwaltsverein den Fachlehrgang für die Fachanwälte für Verwaltungsrecht aufgebaut und dazu ein umfassendes Manuskript erarbeitet. Fragen der Staatshaftung hat er im Rahmen seines Lehrauftrages an der Universität Leipzig behandelt. Darüber hinaus spielen diese Frage in vielen Bereichen der Beratung und Vertretung eine Rolle.

Ansprechpartner
Rechtsanwälte Siegfried de Witt und Roger Wintzer sind Ihre Ansprechpartner bei Lill Rechtsanwälte für Fragen zur Enteignung und Staatshaftung.