Fachplanungsrecht
Das Fachplanungsrecht umfasst die Planungs- und Genehmigungsverfahren für- Straßen
- Eisenbahnlinien
- Flughäfen
- Wasserstraßen
- Leitungen (Elektrizität, Gas, Wasser).
Das Besondere an diesen Verfahren ist die Konzentrationswirkung: Der Planfeststellungsbeschluss umfasst alle anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (ausgenommen des Wasserrechts) und ist in der Regel Grundlage für eine spätere Enteignung. In der Praxis sind deshalb neben dem z.B. Straßenplanungsrecht zahlreiche andere Rechtsgebiete, von der Bauleitplanung bis zum Europäischen Naturschutzrecht zu beachten.
Eine erfolgreiche Bearbeitung erfordert stets eine intensive Auseinandersetzung mit technischen, naturwissenschaftlichen, verkehrsplanerischen Fragestellungen. So hat Rechtsanwalt de Witt mit dem Team des Regierungspräsidiums Leipzig auf der Grundlage der Forschungsergebnisse des Deutschen Instituts für Luft- und Raumfahrt, Köln, ein völlig neues Konzept gegen nächtlichen Fluglärm entwickelt, das bereits jetzt einen weitergehenden Schutz gewährt als der Entwurf des Fluglärmschutzgesetzes in 10 Jahren vorsieht!
Wir vertreten Antragsteller, Planfeststellungsbehörden sowie Nachbarn von Vorhaben. Dabei begleiten wir das Verwaltungsverfahren, übernehmen die gerichtliche Vertretung der jeweiligen Interessen oder gestalten außergerichtliche Konfliktlösungen. Besonderes Augenmerk schenken wir den praktischen Auswirkungen des Vorhabens einschließlich der Entschädigungsfragen.
Ansprechpartner
Rechtsanwälte Siegfried de Witt und Roger Wintzer sind Ihre Ansprechpartner bei Lill Rechtsanwälte für Fragen zum Fachplanungsrecht.
