Immobilienbewirtschaftung
Die Gestaltung von Miet-, Pacht- und Managementverträgen und die rechtssichere Umnutzung von Immobilien sind eine der Kernkompetenzen unserer anwaltlichen Tätigkeit. Die Konditionen dieser Verträge definieren für jeden Investor das Risiko und den Wert der Immobilie. Entscheidend ist zunehmend der Cash Flow. Verträge für Betreiberimmobilien, beispielsweise für Hotels, sowie die Optimierung laufender Managementverträge zur Ausschöpfung bislang nicht berücksichtiger Resourcen sind unser Know-how. Ergänzend hierzu ergeben sich beim laufenden Facility Management oft neue Möglichkeiten zur Optimierung des Wertes der Immobilie. Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung ist die Gestaltung von Contractingverträgen sowie die rechtssichere Umlegung neuer Betriebskosten.Ansprechpartner
Rechtsanwalt Bernhard Lill, LL.M. ist Ihr Ansprechpartner bei Lill Rechtsanwälte für Fragen zur Immobilienbewirtschaftung.
Referenzen
Namhafte Hotels und Freizeitressorts mit internationalen Betreibern: Rechtliche Beratung beim Abschluss der Miet-, Pacht- und Managementverträge; Europäische Warenhauskette: Due Diligence langfristiger Gewerbemietverträge; Gewerbeimmobilien und Wohnanlagen: Prüfung von Betriebskostenabrechnungen; Beratung bei und Gestaltung der Umlagefähigkeit von insbesondere neuen Betriebskostenarten.
