Maklerrecht
Der Makler ist durch seine Stellung als Intermediator ein fester Bestandteil des Marktgeschehens. Die Professionalisierung der Immobilienwirtschaft und vor allem das zunehmende Transaktionsgeschäft haben ein neues Leitbild geschaffen: Es ist der Immobilienberater, der dem Investor beim Aufbau und der Strukturierung des Portfolios zur Seite steht. Er verfügt über analytische Fähigkeiten sowie profunde Kenntnisse des lokalen - und nutzungsspezifischen - Marktes und gestaltet auch innovative Finanzierungslösungen (Real-Estate-M&A). Wir beraten bei der Gestaltung von Maklerverträgen und Vertriebsvereinbarungen. Besonderes Ziel ist hierbei die klare Regelung der Vergütungskonditionen und die Schaffung der Erfolgsanreize, die ein schnelles - und nachhaltiges - "Closing" des Objektes bewirken. In Ergänzung dazu bieten wir die Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen, falls erforderlich auch vor Gericht.Ansprechpartner
Rechtsanwalt Bernhard Lill, LL.M. ist Ihr Ansprechpartner bei Lill Rechtsanwälte für das Maklerrecht.
