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Öffentliche Auftragsvergabe

Lill Rechtsanwälte unterstützen Bieter im Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Von der Öffentlichen Hand werden jährlich Aufträge in Höhe von ca. 10 - 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vergeben. Die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs ist zwischenzeitlich auch auf europäischer Ebene das politisch proklamierte Ziel. Dies führt zu einer sich rasant entwickelnden Rechtsmaterie. Seit 1. November 2006 sind, in Umsetzung der europäischen Richtlinien - 2004/17/EG und 2004/18/EG, die neuen Regelungen der VOL/A 2006, VOF 2006, VOB/A 2006 in Kraft getreten. Diese begründen nicht nur neue Schwellenwerte im Vergabeverfahren sondern auch die Einführung eines "wettbewerblichen Dialogs", die Zulassung von Rahmenverträgen und den Einsatz von Subunternehmern. Zugleich sind die Vergabeverfahren beeinflusst von einer rasch ansteigenden Flut von Vergabeentscheidungen.

Hier die Übersicht zu behalten, formale Fehler zu vermeiden und taktisch richtige Entscheidungen zu treffen, ist für die erfolgreiche Angebotsabgabe ausschlaggebend. Das vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Instrumentarium zur Verteidigung gegen Rechtsverstöße ist geschickt einzusetzen. Auch die mitunter politische Dimension einer Vergabeentscheidung gilt es im Auge zu behalten. Für das aktive Management der Medienkontakte ziehen wir gegebenenfalls spezialisierte Presseberater hinzu.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Roger Wintzer ist Ihr Ansprechpartner bei Lill Rechtsanwälte für das Vergaberecht.