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Grundbuchrecht und WEG-Recht

Zweck der Aufteilung einer Immobilie in Wohnungs- bzw. Teileigentum ist die Erhöhung des Marktpreises und die Marktgängigkeit der Immobilie. Ziel hierbei ist der reibungslose Ablauf und Vollzug der Aufteilung. Aufgrund der Besonderheiten des Grundbuchrechts bedarf es langer Erfahrung in der eindeutigen Gestaltung von Urkunden und Aufteilungsplänen. Dabei sind Teilungserklärungen für große Wohnanlagen und im Siedlungsbau eine unserer Spezialitäten, ebenso wie die Strukturierung des Projekts mittels Erbbaurechten oder Bruchteilseigentum sowie mittels Dienstbarkeiten, Reallasten und Baulasten.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Bernhard Lill, LL.M. ist Ihr Ansprechpartner bei Lill Rechtsanwälte für das WEG- und Grundbuchrecht.

Referenzen
Windsor-Gruppe, Berlin: WEG-Aufteilung einer Vielzahl von Wohnanlagen in Berlin; Immobilientochter einer deutschen Großbank: Strukturierung und Restrukturierung von Aufteilungs- und Erschließungskonzepten für komplexe Geschosswohnungsbau- und Siedlungsbauvorhaben (WEG, Erbbaurecht, Bruchteilseigentumsgemeinschaften, Dienstbarkeiten, Baulasten).